Es ist mal gerade etwas über 100 Jahre her – und doch kommt uns diese Geschichte wie aus einer anderen Welt vor.
„Der Berliner Polizeipräsident Herr v. Jagow hat folgende Bekanntmachung erlassen: Bezüglich der Zeichen, zu deren Abgabe der Führer eines Fahrzeuges bei Geschwindigkeits- und Richtungsänderungen verpflichtet ist, schreibt die Straßenordnung vor: Die Absicht des Stillhaltens und der Verlangsamung der Fahrt ist rechtzeitig durch senkrechtes Emporhalten der Peitsche kund zu geben. (…) Kraftwagenführer haben anstelle des Peitschenzeichens ein entsprechendes Zeichen mit der Hand zu geben.“ So berichtete es das Neue Wiener Abendblatt im Dezember 1912.
Tempora mutantur – Die Zeiten ändern sich. Anstelle einer Peitsche oder von Handzeichen kommen seit vielen Jahrzehnten Bremsleuchten zum Einsatz, die über einen Bremslichtschalter aktiviert werden. Fällt dieser aus, zum Beispiel aufgrund von Feuchtigkeit oder durch Verschmorungen an den Kontakten, kann es passieren, dass die Bremsleuchten flackern, permanent leuchten oder gar ihren Dienst komplett versagen. Schlimmstenfalls sorgt ein entsprechender Defekt dafür, dass der Fehlerspeicher das Starten des Fahrzeugs verhindert.
Ob in weiteren 100 Jahren noch Bremslichtschalter im Einsatz sein werden, wissen wir nicht. Eigentlich ist das angesichts des rasanten Entwicklungstempos von autonom fahrenden Wagen eher unwahrscheinlich. Bis es aber soweit ist, führt AIC 53 Bremslichtschalter im Programm und deckt damit 76 % der Fahrzeuge in Europa ab. Schauen Sie gerne einmal in den Online-Katalog.
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